Allgemeine Geschäftsbedingungen
Genel İşlem Koşulları · Avusturya hukukuna göre Almanca olarak yayımlanmıştır
Hinweis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind als Vorlage hinterlegt und kommen erst mit Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit zur Anwendung. Aktuell besteht kein aktiver Geschäftsbetrieb.
I. Geltungsbereich
Die Leistungen und Angebote sowie alle mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin (AG) abgeschlossenen Verträge des Ziviltechnikerbüros Dipl.-Ing. Yusuf Özdemir erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des/der AG sind nicht anzuwenden, es sei denn, dass schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt wurde. Vertragserfüllungshandlungen gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
A) Unsere (Honorar-)Angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden u.dgl., insbesondere solche, die von Dienstnehmern/-innen, Zustellern/-innen etc. abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.
B) Enthält unsere Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Vertragspartner/von der Vertragspartnerin genehmigt, sofern dieser/diese nicht unverzüglich widerspricht. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der/die Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
C) Der Inhalt des mit dem Vertragspartner/der Vertragspartnerin abgeschlossenen Vertrages ergibt sich primär aus dem schriftlichen Vertrag samt Anlagen, der Vollmacht und diesen AGB. Der Pkt II. A) 1. und 2. Satz und B) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
III. Honorar
A) Unsere Leistungen werden auf Basis des für das Fachgebiet jeweils zutreffenden Leistungsziels, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der Umstände der Leistungserbringung bemessen. Ändern sich die Parameter für die Kalkulation während der Bearbeitungszeit, so werden die danach erbrachten Leistungen auf Grundlage der neuen Parameter verrechnet.
B) Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Pkt III B) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
C) Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre des Ziviltechnikers/der Ziviltechnikerin zuzurechnen sind, insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Vorschriften und Gesetze und infolge geänderter Auftraggeberwünsche, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten.
IV. Zahlungsbedingungen
A) Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen fällig zu stellen. Sofern nicht anders vereinbart, sind Teilrechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen und die Schlusshonorarnote innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.
V. Vertragsrücktritt
A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den/die AG und bei Vereitlung der Leistung durch den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB.
B) Bei Zahlungsverzug sind wir von allen weiteren Leistungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen zu fordern oder — nach Setzung einer angemessenen Nachfrist — vom Vertrag zurückzutreten.
C) Tritt der Vertragspartner/die Vertragspartnerin unberechtigt vom Vertrag zurück, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung zuzustimmen.
D) Für den Fall des berechtigten Rücktrittes unserer Vertragspartner/-innen steht uns nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu.
E) Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,- zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung zu ersetzen. Zusätzlich werden Verzugszinsen in der Höhe von 6 % p.a. vom ausstehenden Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die aus der Mahnung oder dem Inkasso entstehen, insbesondere die tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten, vom Schuldner/von der Schuldnerin zu ersetzen.
VII. Eigentumsvorbehalt
A) Alle Sachen und Unterlagen (Pläne, Berechnungen etc.) werden von uns unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Verzugsfall sind wir jederzeit zur Zurücknahme berechtigt.
B) Bei Zurückforderung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
VIII. Aufrechnungsverbot
A) Die Kompensation allfälliger Gegenforderungen mit unserer (Honorar-)Forderung ist unzulässig.
B) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
Pkt VIII A) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
IX. Urheberrecht
Unabhängig davon, ob das von uns hergestellte Werk (z.B. Pläne, Skizzen, Modelle, sonstige Dokumentationen und Schriftstücke) urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, erhält der Auftraggeber/die Auftraggeberin das Recht, das Werk zum vertraglich gebundenen Zweck zu benutzen, nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung.
X. Aufbewahrung bzw. Herausgabe von Unterlagen
A) Originalpläne, Originalzeichnungen und Schriftstücke werden grundsätzlich bei uns verwahrt, wobei wir uns dafür auch des elektronischen Urkundenarchivs der Ziviltechniker bedienen können. Wir sind verpflichtet, unserem Vertragspartner/unserer Vertragspartnerin auf Verlangen Vervielfältigungen gegen Kostenersatz auszuhändigen. Wird die Herausgabe in digitaler Form vereinbart, trifft uns keine wie immer geartete Haftung.
B) Unsere Aufbewahrungspflicht endet dreißig (30) Jahre nach Legung der Schlusshonorarnote. Wir können uns durch Herausgabe der Originalunterlagen von unserer Verwahrungspflicht befreien.
XI. Zurückbehaltung
Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin ist bei gerechtfertigter Reklamation nur zur Zurückhaltung eines dem voraussichtlichen Behebungsaufwand entsprechenden Teiles des Bruttohonorarbetrages berechtigt. Pkt XI gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
XII. Terminverlust
A) Soweit der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, werden bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen sofort fällig.
B) Pkt XII gilt bei Verbrauchergeschäften nur unter den im KSchG festgelegten Voraussetzungen.
XIII. Gewährleistung
A) Gewährleistungsansprüche erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung.
B) Mängel sind unverzüglich, längstens binnen drei Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung als genehmigt. Pkt XIII A) und B) gelten nicht bei Verbrauchergeschäften.
C) Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre ab Abschluss der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung.
XIV. Schadenersatz
A) Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen.
B) Schadenersatzansprüche verjähren zwei Jahre ab Beendigung unserer Tätigkeit, spätestens jedoch binnen zwei Jahren ab Legung der Schlusshonorarnote.
C) Unsere Pläne dürfen bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur nach allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch uns zur Ausführung verwendet werden.
D) Betreffend Pkt XIV A) sowie B) gelten für Verträge mit Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes die dort festgelegten Regelungen.
XV. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
XVI. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist unser Kanzleisitz.
XVII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.